Die Bau- und Leistungsbeschreibung
Dies ist ein wichtiger Bestandteil (wenn nicht sogar der wichtigste) bei Hausangeboten. Leider gibt es keine genauen gesetzlichen Regelungen wie eine solche Beschreibung aussehen muss. So werden zum Beispiel des Öfteren Leistungen am Hausbau außen vor gelassen um bei einem Festpreisangebot den Eindruck zu erwecken, ein besonders günstiges Angebot zu machen. Nicht selten sind dabei Leistungen betroffen die für ein makelloses Endprodukt unumgänglich sind. Für Menschen, die sich zum Beispiel ein Massivhaus bauen lassen wollen, bedeutet das unter Umständen den Verlust von unverzichtbaren Bauabschnitten, was sie letztendlich mit unangenehmen Zusatzkosten konfrontiert. Auf gut Deutsch nennt man so was „abzocke“, doch Gerichtlich dagegen vorzugehen hilft meistens nicht wirklich viel.
Man sollte sich daher immer im Vorfeld über die notwendigen Bauabschnitte und unverzichtbaren Leistungen genau informieren, bevor mit dem bauen seines Einfamilienhauses begonnen wird. Wer ein sicheres Grundwissen über sein bevorstehendes Projekt hat (egal ob Gartenhäuschen oder Villa), ist vor betrügerischen Absichten geschützt und weiß, wie eine gute Leistungsbeschreibung von Anbietern auszusehen hat. Natürlich stehen einem noch die Verantwortung der Finanzverwaltung und andere Problematiken im Vordergrund, daher kann man sich an eine prüfende TÜV-Stelle oder andere Sachverständige wenden, die ein professionelles Gutachten erstellt und von Anfang an beratend zur Seite steht. Das dies wiederum mir Mehrkosten verbunden ist, sollte dem zukünftigen Bauherren bewusst sei.
Zahlungsplan
Für den Zahlungsplan gilt der Fortschritt der jeweiligen Bauetappen. Das heißt das spezifische Leistungen erst erbracht werden müssen wenn die Abnahme der Bauetappe erfolgt ist. Durch derartige Teilrechnungen ist man davor bewahrt, nicht erbrachte Bauleistungen zu zahlen. Dies bietet dem Bauherren zusätzlichen Schutz vor Betrügereien der Baufirmen.
Die Belastung
Darunter versteht man im Allgemeinen, die finanziellen Verpflichtungen, die man monatlich zu tragen hat, genauer gesagt das Geld zur Tilgung der Hypotheken und Darlehen die beim Haus bauen fast unumgänglich sind. Es setzt sich zusammen aus dem eigentlichen Tilgungsbetrag und den dazu gehörigen Zinsen. Wobei die Tilgung in der Regel etwa 1 Prozent vom anfänglichen Darlehen beträgt. Eine Anfangstilgung von 2 oder 3 Prozent empfiehlt sich dabei eher. Allerdings muss man schon die finanziellen Möglichkeiten dazu haben.
Was noch zu Bedenken ist: Es ist nicht immer notwendig sich ein neues Haus bauen zu lassen, man sollte vielleicht auch Ausschau nach preiswerten Häusern halten, die zum Verkauf angeboten werden. Dabei natürlich auch auf Zwangsversteigerungen achten, dies ist eine der besten Möglichkeiten ein Schnäppchen zu schlagen! Bei einer Zwangsversteigerung werden Häuser häufig zu einem sehr niedrigen Preis angeboten, weil deren momentane Eigentümer entweder die monatlichen Raten nicht mehr pünktlich zahlen können oder andere Gründe (bsp. Tod ohne Erbnachfolge) dies nötig machen.